Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen für den Kauf und die Einlösung unserer Führerschein-Gutscheine.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen von Führerschein-Gutscheinen über die Website von DriveCard. Mit dem Abschluss einer Bestellung akzeptieren Sie diese AGB.
2. Vertragsgegenstand
DriveCard verkauft Wertgutscheine, die bei den auf der Website aufgeführten Partner-Fahrschulen für Fahrstunden und damit verbundene Leistungen eingelöst werden können. DriveCard erbringt selbst keine Fahrausbildung.
3. Vertragsabschluss und Zahlung
Der Kaufvertrag kommt mit erfolgreichem Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande. Nach erfolgreicher Zahlung wird der Gutschein mit einem eindeutigen Gutscheincode erstellt und steht unmittelbar als PDF zum Download bereit.
4. Gutscheinwert und Einlösung
Der Gutschein hat den beim Kauf gewählten Wert in Euro (€). Er kann bei einer Partner-Fahrschule eingelöst werden, indem der Gutscheincode vorgewiesen wird. Ein Gutschein kann nur vollständig eingelöst und nicht in mehreren Teilbeträgen verwendet werden, sofern die Partner-Fahrschule nichts anderes anbietet.
5. Gültigkeit
Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum während der gesetzlichen Frist gemäß § 1478 ABGB (30 Jahre) gültig. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines Restbetrags ist ausgeschlossen.
6. Widerruf und Rückerstattung
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Ein bereits eingelöster Gutschein kann nicht zurückgegeben werden. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter der angegebenen Adresse.
7. Haftung
DriveCard haftet nicht für die Qualität oder Durchführung der Fahrausbildung durch die Partner-Fahrschulen. Für die Ausbildungsleistung ist ausschließlich die jeweilige Fahrschule verantwortlich.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich bleiben die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Verbraucherschutzrechts (insbesondere KSchG und FAGG) unberührt; für Klagen gegen Verbraucher ist das Gericht an deren Wohnsitz zuständig.